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17. September 2026 · Aktivitäten

“Fördern und fordern”: Migrationsgesetz und Integrationsvertrag auf kommunaler Ebene

Stellungnahme zum Postulat Nr. 157 2004/2008 von Lathan Suntharalingam namens der SP-Fraktion und Verena Zellweger-Heggli namens der CVP-Fraktion vom 30. Juni 2006 (StB 12 vom 4. Januar 2007) 

Der Stadtrat nimmt zum Postulat wie folgt Stellung: 

Das Postulat 157 fordert, dass ein Deutsch- und Integrationskurs im Rahmen des Integrations-vertrages für neu zugezogene Migrantinnen und Migranten, welche die deutsche Sprache als Zweitsprache erwerben, zur Pflicht wird. 

Für die Verpflichtung von Migrantinnen und Migranten, an Deutsch- und Integrationskursen teilzunehmen, fehlt auf kommunaler Ebene die gesetzliche Grundlage. Diese kann auch nicht geschaffen werden, weil eine solche Verpflichtung nur der Kanton aufgrund des neuen Ausländergesetzes und im Zusammenhang mit der Erteilung von Bewilligungen (Aufenthalt, Familiennachzug) festlegen kann (jedoch auch nur für Neuzuziehende aus Drittstaaten und nicht für EU-/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger). Da sich eine solche Verpflichtung folglich nur auf rund einen Drittel der neu zuziehenden Ausländerinnen und Ausländer beziehen würde, ist sie vor dem Hintergrund der Chancengleichheit stark in Frage zu stellen. 

Im Zusammenhang mit dem neuen Ausländergesetz (AUG) sind Bund, Kantone und Gemein-den gefordert, die Migrationsbevölkerung besser zu informieren (vgl. Art. 56 AUG). Die Stadt Luzern ist zu klein, um eigene Informationsgefässe zu schaffen. Sie wirkt jedoch bei der kantonalen Erarbeitung einer besseren Informationspolitik mit. Sinn machen würden bei-spielsweise Informationsveranstaltungen für Menschen, die ihre Familie nachziehen, oder für binationale Paare. Der Stadtrat würde es begrüssen, wenn der Kanton solche Orientierungs-veranstaltungen für neu zuziehende Migrantinnen und Migranten organisieren und zur Pflicht erklären würde. 

Die Stadt Luzern ist im Rahmen ihrer Zuständigkeit bereits aktiv. Die Integrationspolitik der Stadt Luzern setzt bewusst früh an, d. h. möglichst rasch nach dem Zuzug und auch bereits im Vorschulalter (vgl. B+A 32/2005 Integration in der Stadt Luzern II). 

Das Orientierungsangebot „Leben in Luzern“ hat als Ziel, dass sich Neuzuziehende möglichst rasch selbstständig im Alltag orientieren können. Mit der Begrüssungsveranstaltung, zu der alle Neuzuziehenden eingeladen werden, mit dem Faltblatt „willkommen“, welches allen Neuzuziehenden abgegeben wird, und mit den Informationen auf dem Internet erfüllt die Stadt die Forderung des Postulates bereits teilweise. 

Zwei weitere Instrumente des Orientierungsangebotes, nämlich die „Begleitung von neu zuziehenden Migrantinnen und Migranten durch Freiwillige“ sowie auch die „Informations-veranstaltungen für neu zuziehende Migrantinnen und Migranten“, wurden als Pilotprojekte entwickelt und durchgeführt, jedoch – trotz guten Rückmeldungen – mangels genügender Zielgruppenerreichung wieder eingestellt. 

Im Weiteren unterstützt die Stadt Luzern mehrere Deutsch- und Integrationskurse diverser privater Anbieter finanziell. 

Grundsätzlich ist der Stadtrat auch der Meinung, die Orientierung von neu zuziehenden Migrantinnen und Migranten sollte verbindlicher werden. Ob Zwang das richtige Instrument ist, stellt er jedoch in Frage. Integrationsvereinbarungen sind aus Sicht des Stadtrates nur dann sinnvoll, wenn diese individuell oder für eine Familie an persönlichen Beratungsgesprä-chen festgelegt werden können. Dies würde bedeuten, dass mit den neu zuziehenden Migrantinnen und Migranten ein „Intakegespräch“ geführt werden müsste, analog dem Vorgehen bei anerkannten Flüchtlingen. Diese Vorgehensweise würde jedoch die Schaffung von Stellen sowie die Federführung des Kantons bedingen. 

Auch wenn der Stadtrat mehr Verbindlichkeit bei der Nutzung von Integrationsangeboten seitens der Migrationsbevölkerung begrüsst, sind die Integrationsvereinbarungen aus seiner Sicht zu stark auf die einseitige Anpassung fokussiert. 

Der Stadtrat lehnt das Postulat ab.